Die Widerrufsbelehrung


Was bedeutet eigentlich Widerrufsbelehrung?

Wenn Sie als Interessent bei einem Makler telefonisch oder online ein Exposé oder Objektinformationen anfordern, und der Makler Ihnen diese Informationen zusendet, dann besteht ab diesem Moment juristisch betrachtet bereits ein Maklervertrag, auch wenn für diese Tätigkeit an sich keine Kosten anfallen, sofern Sie das Objekt nicht kaufen werden.

 

Kein späterer Kauf, keine Maklerprovision

Seit dem 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Dazu gehören alle Anfragen, die online  oder über Telefon/ Fax an den Makler gestellt werden.

Der Makler, also wir, müssen Sie über Ihr Widerrufsrecht belehren, bevor wir mit unserer Tätigkeit, also beispielsweise dem Versand des Exposés oder einer Objektbesichtigung beginnen. Zwar wird unsere Provision erst nach einem späteren Kauf fällig, belehren wir Sie aber nicht, können Sie auch später noch Ihr Widerrufsrecht ausüben und wir verlieren unseren Provisionsanspruch nach Ihrem Kauf.

Aber das Gesetz setzt noch eine zweite Hürde: Nach der Belehrung haben Sie gesetzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht. Daher dürften wir Ihnen trotz Belehrung erst nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist ein Exposé sowie Objektunterlagen zusenden. Es sei denn, Sie fordern uns ausdrücklich auf, bereits vorher mit unserer Tätigkeit zu beginnen. Auch dies können Sie mit einem Klick in unserem Onlineformular erklären.

 

Im Klartext

Sie bitten uns per Telefon oder online um ein Exposé bzw. Objektinformationen.

Wir belehren Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht (Onlineformular).

Sie bestätigen uns gegenüber die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und fordern uns auf,

bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit zu beginnen (Onlineformular).

Wir senden Ihnen das Exposé und Objektinformationen bzw. den Objektnachweis zu.

Wir besichtigen mit Ihnen das Objekt.

Ihnen gefällt das Objekt nicht - keine Kosten für Sie.

Sie kaufen das Objekt.
Eine Maklerprovision ist nach der Beurkundung fällig.


Der einfachere Weg

Wenn Sie das alles umgehen möchten, besteht die Möglichkeit, dass Sie persönlich in unseren Geschäftsräumen vorbeischauen.

Dann nämlich gilt das Fernabfragegesetz nicht und wir können Ihnen das Exposé persönlich aushändigen.

Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen!

 

 


Felix Meyer
Grundstücksmakler und Versteigerer

und das Team von Meyer Immobilien

Telefon: 04402 9115-0
Mobil: 0151 16755567