Energieausweis

 

Sie möchten vor dem Verkauf wissen, welche Energiewerte eine Immobilie hat?

Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend.

Damit haben Sie als Käufer bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der entsprechend dem Gebäude in zwei verschiedenen Varianten existiert.

 

A. Der Bedarfsbasierte Energieausweis

Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.

 

B. Der Verbrauchsbasierte Energieausweis

Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der Verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. 

Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.

Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen!





Felix Meyer
Meyer Immobilien

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